Abzahlungsgeschäft

Abzahlungsgeschäft

Abzahlungsgeschäft, Teilzahlungs- oder (in Österreich) Ratengeschäft, Handelsbetrieb, der sich mit Verkauf beweglicher Sachen gegen Berichtigung des Kaufpreises in Teilzahlungen und unter Vorbehalt des Rücktritts vom Vertrag, wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, beschäftigt. In Österreich werden die A. fast ausnahmslos schriftlich (Ratenbrief, Ratenschein) abgeschlossen. Gegen die den Käufer benachteiligenden Klauseln schützen das deutsche Reichsgesetz vom 16. Mai 1894 und das österr. vom 27. April 1896; verboten ist danach, daß, im Fall der Käufer in Verzug gerät, der Verkäufer auch die bereits geleisteten Abschlagszahlungen behält; die Abrede, daß bei Säumigkeit sofort die ganze Restschuld fällig wird, ist nur rechtsgültig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen in Verzug ist und diese zusammen mindestens 1/10 des Kaufpreises ausmachen.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Abzahlungsgeschäft — Abzahlungsgeschäft,   Kaufvertrag über bewegliche, dem Käufer zur Benutzung übergebene Sachen, deren Kaufpreis in Teilzahlungen (Raten, Abschlags oder Akontozahlungen) zu entrichten ist. Das Abzahlungsgeschäft war im Abzahlungsgesetz vom 16. 5.… …   Universal-Lexikon

  • Abzahlungsgeschäft — I. Bürgerliches und Handelsrecht:1. Begriff: ⇡ Kreditvertrag, der die Lieferung einer oder mehrerer bestimmter Sachen oder anderer Leistungen gegen Teilzahlung zum Gegenstand hat, v.a. Kauf von beweglichen Sachen. 2. Formen: a)… …   Lexikon der Economics

  • Abzahlungsgeschäft — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Kurztitel: Abzahlungsgesetz Abkürzung: AbzG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Abzahlungsgeschäft — Ạb|zah|lungs|ge|schäft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • verdecktes Abzahlungsgeschäft — geschäftliches Vorgehen, bei dem – um das Verbraucherschutzrecht des BGB zu umgehen – ⇡ Kreditgeschäft und Teilzahlungskauf (⇡ Abzahlungsgeschäft) nicht aufeinander bezogen sind, d.h., die Selbstständigkeit des bei der Finanzierungsgesellschaft… …   Lexikon der Economics

  • finanziertes Abzahlungsgeschäft — 1. Begriff: Kombiniertes („verbundenes“) Geschäft, meist bestehend aus einem Kauf(vertrag) und einem Kreditvertrag (⇡ Teilzahlungskredit), wobei der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit… …   Lexikon der Economics

  • Teilzahlungskauf — ⇡ Abzahlungsgeschäft …   Lexikon der Economics

  • Abz.-G. — Abzahlungsgeschäft EN installation payment transaction …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Abz.-Gesch. — Abzahlungsgeschäft EN installation payment transaction …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Kreditvertrag — 1. Begriff: Vertrag, durch den sich ein Kreditinstitut (Kreditgeber) gegenüber einer anderen Person (Kreditnehmer) zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen verpflichtet. 2. Rechtsgrundlagen und… …   Lexikon der Economics

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